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Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.
(Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde)
Wohnungsgeberbestätigung
Personalausweis oder Reisepass
2 Wochen
keine
Frau Franziska Streil
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
(03533) 4806-43
(03533) 5213