Genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit


Kurzinformationen

Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen

Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

und

nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Günter Hermann
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
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Telefax (03533) 5213