Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung

Veranstaltung


Kurzinformationen

Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen, damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. der Verkehrsteilnehmer) treffen kann. Der Veranstalter muss klar erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit folgende Angaben:


Fristen

Anmeldung 48 Stunden vorher


Ansprechpartner

Herr Günter Hermann
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-41
Telefax (03533) 5213


Formulare

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