Verkehrszentralregister, Auskunft beantragen


Kurzinformationen

Im Verkehrszentralregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Beschreibung

Im Verkehrszentralregister werden im wesentlichen rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen erfasst:

Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Nach dem Punktsystem unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen.

Nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister. Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten unter 40 Euro bleiben unberücksichtigt.


Ansprechpartner

Herr Günter Hermann
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-41
Telefax (03533) 5213