Öffentliche Verkehrsflächen, Aufbruchgenehmigung beantragen


Kurzinformationen

Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde, diese ist teilweise gebührenpflichtig. Insbesondere das Verlegen der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Telefon usw.) ist rechtzeitig zu beantragen.


Beschreibung

Genehmigungen für Aufgrabungen im öffentlichen Straßenland werden in der Regel durch den ausführenden Baubetrieb beantragt und durch die Gemeindeverwaltung (Bauamt) geprüft und erteilt.

Die Genehmigung ersetzt jedoch keine Erlaubnis, die auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen erforderlich ist und auch keine Zustimmung eines anderen Betreibers von Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Anträge sind zu stellen und müssen

enthalten.

> Formular vorhanden <


Gebühren

siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde


Ansprechpartner

Frau Beatrice Köllner
Haus II / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-36
Telefax (03533) 5213


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).