EU-Parkausweis für Schwerbehinderte


Kurzinformationen

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag seit dem 01. Januar 2001 einen EU-einheitlichen Lichtbild-Parkausweis. Die bis dahin ausgestellten Parkausweise gelten aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter, längstens jedoch bis zum 31.Dezember 2010.


Beschreibung

Durch den EU-Parkausweis soll das Parken im europäischen Ausland wesentlich vereinfacht werden. Gleichzeitig ist der Parkausweis durch ein Foto des Inhabers und seine Unterschrift besser gegen Missbrauch geschützt als bisher.

Da nicht die Parkregelungen für behinderte Menschen, sondern lediglich der Ausweis vereinheitlicht wurde, erläutert ein amtliches Merkblatt die Parkvergünstigungen in den Mitgliedsstaaten in sämtlichen Sprachen, so daß bei einem Auslandsbesuch lediglich das entsprechende Blatt aufgeklappt werden muss.

Außer in den Mitgliedsstaten der EU wird der Parkausweis in vielen weiteren europäischen Ländern wie in der Schweiz, der Türkei, der Tschechischen Republik, in Polen, Ungarn und Kroatien anerkannt.

Beantragt werden kann der Ausweis beim Straßenverkehrsamt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass der Antragsteller außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist oder diesem Personenkreis gleichzustellen ist.

oder

oder


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Silke Höfig
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-43
Telefax (03533) 5213