Personalausweis

Kurzinformationen

 

Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) zur Ausweisen und Pässen

 

 

Häufige Fragen und Antworten zum Personalausweis

 

 

Häufige Fragen und Antworten zum PIN-Brief

 

 

Informationen, wie Sie die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freischalten und nutzen können, finden Sie hier.

 

 

Sie können Ihren beantragten Personalausweis nicht selbst im Einwohnermeldeamt abholen? Dann finden Sie hier eine Vollmacht, mit welcher Sie eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen können.

Als Abholer von Personalausweisen können Personen ab 16 Jahren bevollmächtigt werden.

 

Ansprechpartner

Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung
Frau Franziska Streil
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-43
Telefax (03533) 5213
Formulare
Einverständniserklärung zur Beantragung eines Personalausweises (wenn ein Personalausweis für ein KIND von nur einem Elternteil beantragt wird)