Baugenehmigung, beantragen

Kurzinformationen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn

  • das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
  • es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
  • das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
  • die Erschließung nicht gesichert ist.

Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

- Baugesetzbuch (BauGB)

- Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung- BbgWBauPV)

- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung- BbgBauGebO)

- Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung- BbgBauVorlV)

- Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung Bauvorlagenverordnung (VVBbgBauVorlV)

- Satzungen der Gemeinden

Notwendige Unterlagen

  • Bauantrag
  • Bauvorlagen

Fristen

ca. 4 Monate

Ansprechpartner

Fachbereich I: Bauverwaltung & Liegenschaften
Frau Beatrice Köllner
Haus II / Erdgeschoss
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-36
Telefax (03533) 5213