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Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Die Gebühr beträgt 6,00 €
- gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
Kosten
Ansprechpartner
Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung
Frau Franziska Streil
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
(03533) 4806-43
(03533) 5213
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Formulare
Vollmacht zur Ausstellung einer Meldebescheinigung