Melderegister

Beschreibung

 

Einfache Melderegisterauskunft

 

● für schriftliche Auskunftsersuchen ist das entsprechende Antragsformular "Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft" zu verwenden. Dabei ist ein Verwendungszweck anzugeben.

● Das Formular ist erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

● beinhaltet nur die aktuelle Anschrift einer Person

 

 

Erweiterte Melderegisterauskunft 

 

● kann mehr als nur die aktuelle Anschrift einer Person beinhalten, nämlich:

- frühere Vor- und Familiennamen

- Tag und Ort der Geburt

- gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter

- Staatsangehörigkeiten

- frühere Anschriften

- Tag des Ein- und Auszugs

- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht

- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Ehegattin, des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners

- Sterbetag und -ort

● ein berechtigtes / rechtliches Interesse ist glaubhaft zu machen

 

 

Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber/Vermieter (Wohnungsgeberauskunft)

 

● grundsätzlich haben Eigentümer bzw. Wohnungsgeber einer Wohnung nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in ihrer Wohnung gemeldeten Einwohner zu erhalten.

● Dem Ersuchen muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und ein Eigentumsnachweis (aus dem Grundbuch) beigefügt werden. Das rechtliche Interesse muss glaubhaft gemacht werden.

 

 

Welche Unterlagen benötige ich?

● Identitätsnachweis (Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes)

Rechtsgrundlagen

- Bundesmeldegesetz 

- Brandenburgisches Meldegesetz

Kosten

einfache Melderegisterauskunft: 12,00 Euro

erweiterte Melderegisterauskunft: 14,50 Euro

Wohnungsgeberauskunft: gebührenfrei

Ansprechpartner

Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung
Frau Franziska Streil
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-43
Telefax (03533) 5213
Formulare
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft