Nebenwohnung

Kurzinformationen

Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.

Rechtsgrundlagen
Zweitwohnungssteuer

Notwendige Unterlagen
  • Wohnungsgeberbestätigung

  • Personalausweis oder Reisepass

Fristen

2 Wochen

Kosten

keine

Ansprechpartner

Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung
Frau Silke Höfig
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-43
Telefax (03533) 5213
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung