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Reisepass
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Ein Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.
Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) zu Ausweisen und Pässen
Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
Sie können Ihren beantragten Reisepass nicht selbst im Einwohnermeldeamt abholen?
Gern können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Abholung bevollmächtigen. Als Abholer von Reisepässen können Personen ab 18 Jahren bevollmächtigt werden.
Eine entsprechende Vollmacht finden Sie unten auf dieser Seite.
- Passgesetz vom 26. Februar 2008
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) vom 19. Oktober 2007
Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 5 Wochen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Ist die Aushändigung eines Reisepasses nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch möglich, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen (Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei: höchstens 72 Stunden).
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.
Gültigkeit:
Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Reisepass ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre
vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6