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Gaststättenangelegenheiten

Kurzinformationen

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig zum Verzehr an Ort und Stelle

  1. Getränke ausschenkt oder
  2. zubereitete Speisen verabreicht,

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Herr Günter Hermann
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-41
Telefax (03533) 5213
Formulare
Anzeige eines vorübergehnden Gaststättengewerbes