Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung

Gewerbeangelegenheiten


Kurzinformationen

Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.


Beschreibung

Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.


Ansprechpartner

Frau Julia Steglich
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-42
Telefax (03533) 5213


Formulare

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