Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster über zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens im Landkreis Elbe-Elster

Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster über zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens im Landkreis Elbe-Elster
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Der Landkreis Elbe-Elster hat gemäß § 26 der Zweiten Verordnung
über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARSCoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg folgende Allgemeinverfügung erlassen: