Beschlussfassungen
aktuelle Beschlussfassungen des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen
In der Sitzung der Gemeindevertretung Plessa am 28.04.2025
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 05/25
Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel Kahla an der B169 / Hauptstraße“ der Gemeinde Plessa, OT Kahla
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plessa beschließt:
1. Die Abwägung der in der Anlage – Abwägungsprotokoll – aufgeführten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel Kahla an der B169 / Hauptstraße“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 06/25
Beschluss zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel Kahla an der B169 / Hauptstraße“ der Gemeinde Plessa, OT Kahla
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plessa beschließt:
Der vorliegende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel Kahla an der B 169 / Hauptstraße“, in der Fassung laut Anlage, wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 07/25
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel Kahla an der B169 / Hauptstraße“ der Gemeinde Plessa, OT Kahla
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plessa beschließt:
1. Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel Kahla an der B 169 / Hauptstraße“ der Gemeinde Plessa, OT Kahla in der Fassung April 2025 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und nach Genehmigung des Flächennutzungsplans bzw. des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplan, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:
- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
- auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 08/25
Beschluss zum WLAN-Projekt des Landes Brandenburg - Rückbau und Option auf eigenwirtschaftliche Weiterführung der WLAN-Hotspots
Die Gemeindevertretung Plessa beschließt die eigenwirtschaftliche Weiterführung der folgenden WLAN-Hotspots:
DGH/FFW Kahla: 21.09.2020, mittlere Auslastung (501-2.000 Aufrufe/Jahr)
Sportlerheim Plessa: 25.03.2021, geringe Auslastung (weniger als 500 Aufrufe/Jahr)
X Kulturhaus Plessa: 12.06.2020, hohe Auslastung (mehr als 2.000 Aufrufe/Jahr)
DGH/FFW Plessa-Süd: 24.11.2020, mittlere Auslastung (501-2.000 Aufrufe/Jahr)
Kegelbahn Plessa: 25.03.2021, mittlere Auslastung (501-2.000 Aufrufe/Jahr)
Amtsverwaltung Plessa: 18.06.2020, hohe Auslastung (mehr als 2.000 Aufrufe/Jahr)
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 10/25
Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses ab 2025
Die Gemeindevertretung Plessa beschließt, ab 2025 auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses gemäß § 81 Abs. 9 BbgKVerf zu verzichten.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 14/25
Bestätigung der Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf - Auftragsvergabe Errichtung einer Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Plessa
Die Gemeindevertretung Plessa bestätigt den Eilbeschluss vom 19.02.2025 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 15/25
Entwurfsbeschluss eines Bebauungsplans „Wohnbebauung am Sportplatz Plessa, Schillerstraße“ der Gemeinde Plessa
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plessa beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung am Sportplatz Plessa, Schillerstraße“ der Gemeinde Plessa, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung Januar 2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung am Sportplatz Plessa, Schillerstraße“ der Gemeinde Plessa ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß §§ 4 und 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss 16/25
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Plessa
Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Plessa für das Haushaltsjahr 2025 durch welche:
- im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.747.200 EUR und der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 6.559.900 EUR sowie der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR und der außerordentlichen Aufwendungen auf 18.000 EUR festgesetzt werden,
- im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 5.632.400 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 6.594.100 EUR festgesetzt werden,
- die Kreditaufnahmen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- für die Hebesätze auf die derzeit gültige Realsteuerhebesatzung verwiesen wird,
- die Wertgrenzen:
• ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,
• ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einzeln dazustellen sind,
• für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (ÜPA/APA),
• für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
geregelt werden,
- auf den gesondert gefassten Beschluss Nr. 02/16 vom 07.03.2016 über die Festsetzung des Höchstbetrages für die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten verwiesen wird,
wird hinsichtlich des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie des Finanzhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Stellenplanes beschlossen.
Weiterhin ermächtigt die Gemeindevertretung die Verwaltung über die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen selbständig zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 18/25
Baumbestand Karlstraße Plessa
Um endgültig darüber entscheiden zu können, wird das Amt Plessa beauftragt, folgende Informationen zu dem Sachverhalt zur Verfügung zu stellen:
1. Ausführung des Zustandes der Bäume (wie hoch ist der geschädigte Bestand?)
2. Antrag (oder Vorabanfrage) bei der zuständigen Fachbehörde bzgl. Genehmigungs-fähigkeit einer vollständigen Fällung der Straßenbäume unter Berücksichtigung der Feststellung von naturschutzfachlichen Schutzstatus.
3. Umfang von Neupflanzungen (auf der Karlstraße) und weitere Ersatzpflanzungen.
4. Überschlägige Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme u.a. notwendige Gutachten, Fällungen, Wurzelstubbenfräsen, Reparaturmaßnahmen an den Gehwegen und Neupflanzung/ Ausgleichspflanzung.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 19/25
Umgang mit Vereinsförderung in 2025
Die Gemeindevertretung Plessa stimmt zu, dass bis zum 10.06.2025 Anträge im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Vereine und des ehrenamtlichen Engagements eingereicht werden können. Die Gemeindevertretung stimmt über die Anträge für den Zeitraum 01.01-31.12.2025 in der nächsten regulären Gemeindevertretersitzung ab.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
In der Sitzung des Amtsausschusses Plessa am 29.04.2025
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 11/25
Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2021 des Amtes Plessa
1. Der Amtsausschuss des Amtes Plessa beschließt nach § 80 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021.
2. Der Amtsausschuss nimmt die in der Anlage 1 aufgeführten APA zur Kenntnis und bestätigt diese.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 12/25
Beschluss über die Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Plessa für den Jahresabschluss 2021 des Amtes
Dem Amtsdirektor des Amtes Plessa wird für den Jahresabschluss 2021 des Amtes entsprechend der Empfehlung des Wirtschaftsprüfers sowie des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster, nach § 80 Abs. 4 BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 14/25
Bestätigung der Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf - Leasingvertrag für einen Gerätehalter mit Dreiseitenkipper (kurzer Radstand) EE-AP 98
Der Amtsausschuss bestätigt den Eilbeschluss vom 05.03.2025 und stimmt den Abschluss eines Leasingvertrages mit einer Laufzeit von 6 Jahren zu.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
In der Sitzung der Gemeindevertretung Schraden am 30.04.2025
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 08/25
Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Schraden
Die Gemeindevertretung beschließt nach § 80 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 09/25
Beschluss über die Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Plessa für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Schraden
Dem Amtsdirektor des Amtes Plessa wird für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Schraden entsprechend der Empfehlung des Wirtschaftsprüfers sowie des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster, nach § 80 Abs. 4 BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 10/25
Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Gemeindevertretung und sachkundigen Einwohner der Gemeinde Schraden
Die Gemeindevertretung Schraden beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung für die Gemeindevertretung und sachkundigen Einwohner der Gemeinde Schraden.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
In der Sitzung der Gemeindevertretung Gorden-Staupitz am 05.05.2025
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 09/25
Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Gorden-Staupitz
Die Gemeindevertretung beschließt nach § 80 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 10/25
Beschluss über die Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Plessa für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Gorden-Staupitz
Dem Amtsdirektor des Amtes Plessa wird für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Gorden-Staupitz entsprechend der Empfehlung des Wirtschaftsprüfers sowie des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster, nach § 80 Abs. 4 BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 14/25
Antrag auf eine öffentliche Veranstaltung im OT Gorden – „Summer & Beats“
Die Gemeindevertretung stimmt der Durchführung der Veranstaltung „Summer & Beats Open Air 2025“ am 19.07.2025 von 20:00 Uhr bis 20.07.2025 um 04:00 Uhr zu.
Als Pachtpreis für die Nutzung der Festwiese wird der Betrag in Höhe von 100,00 EUR beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
In der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenleipisch am 06.05.2025
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 08/25
Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf – EILBESCHLUSS - Vergabe Los 3 Abbruch & Baustelleneinrichtung, Umbau KITA Hohenleipisch
Die Gemeindevertretung Hohenleipisch bestätigt den Eilbeschluss vom 23.04.2025 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 09/25
Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf – EILBESCHLUSS - Vergabe Los 4 Innenausbau, Umbau KITA Hohenleipisch
Die Gemeindevertretung Hohenleipisch bestätigt den Eilbeschluss vom 23.04.2025 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 10/25
Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf – EILBESCHLUSS - Vergabe Los 6 Heizung/Lüftung/Sanitär, Umbau KITA Hohenleipisch
Die Gemeindevertretung Hohenleipisch bestätigt den Eilbeschluss vom 23.04.2025 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 11/25
Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf – EILBESCHLUSS - Vergabe Los 7 Elektroarbeiten, Umbau KITA Hohenleipisch
Die Gemeindevertretung Hohenleipisch bestätigt den Eilbeschluss vom 23.04.2025 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 13/25
Wahl eines Vertreters und Stellvertreters für Belange/Absprachen der WBG Schwarzheide
Als Vertreter der Gemeinde für Absprachen mit der WBG wird Herr Kung gewählt.
Als Stellvertreter für Absprachen mit der WBG wird Herr Schumann gewählt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss 14/25
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Hohenleipisch
Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenleipisch für das Haushaltsjahr 2025 durch welche:
- im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.956.200 EUR und der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.786.000 EUR sowie der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 4.863.100 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 5.837.000 EUR festgesetzt werden,
- die Kreditaufnahmen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- für die Hebesätze auf die derzeit gültige Realsteuerhebesatzsatzung verwiesen wird,
- die Wertgrenzen:
• ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,
• ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einzeln darzustellen sind,
• für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (ÜPA/APA),
• für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
geregelt werden,
- Festlegungen zum Haushaltssicherungskonzept getroffen werden,
- auf den gesondert gefassten Beschluss Nr. 07/16 vom 08.03.16 über die Festsetzung des Höchstbetrages für die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten verwiesen wird,
wird hinsichtlich des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie des Finanzhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Stellenplanes beschlossen.
Weiterhin ermächtigt die Gemeindevertretung die Verwaltung über die Zuordnung der investiven Schlüsselzuweisungen zu einzelnen Vermögensgegenständen selbständig zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen