Beschlussfassungen
aktuelle Beschlussfassungen des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen
In der Sitzung des Amtsausschusses Plessa am 15.04.2024
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 09/24
Vorhaltebeschluss Auftragsvergabe Los 1 Abbruch, Maurer-, Beton-, Estrich-, Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten - Umbau Feuerwehrgarage zu Umkleide- und Sanitärräumen für Damen
Der Amtsausschuss ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden des Amtsausschusses auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zum Bauvorhaben Umbau Feuerwehrgarage zu Umkleide- und Sanitärräumen für Damen, Los 1 Abbruch, Maurer-, Beton-, Estrich-, Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten, im Rahmen eines Eilbeschlusses die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.
Der Eilbeschluss ist dem Amtsausschuss in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 10/24
Vorhaltebeschluss Auftragsvergabe Los 3 Fliesenarbeiten - Umbau Feuerwehrgarage zu Umkleide- und Sanitärräumen für Damen
Der Amtsausschuss ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden des Amtsausschusses auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zum Bauvorhaben Umbau Feuerwehrgarage zu Umkleide- und Sanitärräumen für Damen, Los 3 Fliesenarbeiten, im Rahmen eines Eilbeschlusses die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.
Der Eilbeschluss ist dem Amtsausschuss in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 11/24
Vorhaltebeschluss Auftragsvergabe Los 4 Tischlerarbeiten Fenster, Türen - Umbau Feuerwehrgarage zu Umkleide- und Sanitärräumen für Damen
Der Amtsausschuss ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden des Amtsausschusses auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zum Bauvorhaben Umbau Feuerwehrgarage zu Umkleide- und Sanitärräumen für Damen, Los 4 Tischlerarbeiten Fenster, Türen, im Rahmen eines Eilbeschlusses die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.
Der Eilbeschluss ist dem Amtsausschuss in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 12/24
Vorhaltebeschluss Auftragsvergabe Los 5 Elektroinstallation, Blitzschutz - Umbau Feuerwehrgarage zu Umkleide- und Sanitärräumen für Damen
Der Amtsausschuss ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden des Amtsausschusses auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zum Bauvorhaben Umbau Feuerwehrgarage zu Umkleide- und Sanitärräumen für Damen, Los 5 Elektroinstallation, Blitzschutz, im Rahmen eines Eilbeschlusses die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.
Der Eilbeschluss ist dem Amtsausschuss in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Bestätigung der Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf Auftragsvergabe Los 15 – Metallbau – Stahlbauarbeiten Erweiterungsbau Grundschule Hohenleipisch-Plessa, Standort Hohenleipisch
Der Amtsausschuss bestätigt den Eilbeschluss vom 26.02.2024 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 15/24
Bestätigung Radwegekonzept
Der Amtsausschuss bestätigt das vorliegende Radwegekonzept.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 17/24
Bestätigung der Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf Auftragsvergabe Los U1 – (alt Los 26) Ausstattung Erweiterungsbau Grundschule Hohenleipisch-Plessa, Standort Hohenleipisch
Der Amtsausschuss bestätigt den Eilbeschluss vom 08.03.2024 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Auftragsvergabe Los 12 Innentüren Erweiterungsbau Grundschule Hohenleipisch-Plessa, Standort Hohenleipisch
Der Amtsausschuss stimmt der Auftragsvergabe für das Los 12 Innentüren an Bieter 3 zu.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 19/24
Auftragsvergabe Los 13 Trockenbauarbeiten Erweiterungsbau Grundschule Hohenleipisch-Plessa, Standort Hohenleipisch
Der Amtsausschuss stimmt der Auftragsvergabe für das Los 13 Trockenbauarbeiten an Bieter 2 zu.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 20/24
Auftragsvergabe Los 20 Fliesenarbeiten Erweiterungsbau Grundschule Hohenleipisch-Plessa,
Standort Hohenleipisch
Der Amtsausschuss stimmt der Auftragsvergabe für das Los 20 Fliesenarbeiten an Bieter 5 zu.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 21/24
Bestätigung der Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf - Auftragsvergabe Reinigungsleistungen in der Verwaltung, den Schulen sowie dem Bauhof ab 01.04.2024
Der Amtsausschuss bestätigt den Eilbeschluss vom 11.03.2024 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 25/24
Bestätigung der Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf - Auftragsvergabe Lieferung und Anbau von 3 TouchDisplays inkl. Whiteboardflügeltafeln, Wandhalterung, Slot-in-PC, Zubehör
Der Amtsausschuss bestätigt den Eilbeschluss vom 02.04.2024 und stimmt der Auftragsvergabe zu.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
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In der Sitzung der Gemeindevertretung Gorden-Staupitz am 25.03.2024
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Bestätigung der Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf – Sozialer Begegnungsraum in Gorden, Los 1 Beauftragung Nachtragsvereinbarung 1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorden-Staupitz bestätigt die Eilentscheidung vom 23.02.2024.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 09/24
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Gorden-Staupitz
Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz für das Haushaltsjahr 2024 durch welche:
im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.754.100 EUR und der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.003.000 EUR sowie der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 150.000 EUR und der außerordentlichen Aufwendungen auf 10.900 EUR festgesetzt werden,
im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.206.700 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.104.200 EUR festgesetzt werden,
die Kreditaufnahmen auf 0 EUR festgesetzt werden,
die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
für die Hebesätze auf die derzeit gültige Realsteuerhebesatzung verwiesen wird,
die Wertgrenzen:
ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,
ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einzeln dazustellen sind,
für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (ÜPA/APA),
für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
geregelt werden,
auf den gesondert gefassten Beschluss Nr. 04/16 über die Festsetzung des Höchstbetrages für die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten verwiesen wird,
wird hinsichtlich des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie des Finanzhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Stellenplanes beschlossen.
Weiterhin ermächtigt die Gemeindevertretung die Verwaltung über die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen selbständig zu entscheiden.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
In der Sitzung der Gemeindevertretung Schraden am 27.03.2024
wurde folgender Beschluss gefasst
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Schraden
Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Schraden für das Haushaltsjahr 2024 durch welche:
im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.050.800 EUR und der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.248.700 EUR sowie der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR und der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.054.700 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.215.400 EUR festgesetzt werden,
die Kreditaufnahmen auf 0 EUR festgesetzt werden,
die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
für die Hebesätze auf die derzeit gültige Realsteuerhebesatzung verwiesen wird,
die Wertgrenzen:
ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,
ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einzeln dazustellen sind,
für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (ÜPA/APA),
für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
geregelt werden,
auf den gesondert gefassten Beschluss Nr. 01/16 vom 27.01.2016 über die Festsetzung des Höchstbetrages für die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten verwiesen wird,
wird hinsichtlich des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie des Finanzhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Stellenplanes beschlossen.
Weiterhin ermächtigt die Gemeindevertretung die Verwaltung über die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen selbständig zu entscheiden.
(Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
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In der Sitzung der Gemeindevertretung Gorden-Staupitz am 12.02.2024
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Anpassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Friedhofssatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 02/24
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 04/24
Anpassung Haushaltsplanung 2024 - Gewährung Betriebskostenzuschuss für den Verein Heideleben e.V.
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Betriebskostenzuschuss für die Bewässerung des Weidendoms in Höhe von 500,00 € zu berücksichtigen. Bei Zustimmung durch die Gemeindevertretung erfolgt die Auszahlung sobald der Haushalt Rechtskraft erlangt.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 05/24
Anpassung Haushaltsplanung - Antrag auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Sportlerheim Staupitz Haushaltsjahr 2024
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.500,00 € zu berücksichtigen. Bei Zustimmung durch die Gemeindevertretung erfolgt die Auszahlung sobald der Haushalt Rechtskraft erlangt und nach Antragstellung für das jeweilige Haushaltsjahr.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 06/24
Antrag auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Sportlerheim Staupitz Haushaltsjahr 2023
Die Gemeindevertretung beschließt, für das Jahr 2023 rückwirkend einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 800,00 € zu berücksichtigen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
In der Sitzung der Gemeindevertretung Plessa am 19.02.2024
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 05/24
Vorhaltebeschluss – Vergabe Reinigungsleistungen Gemeinde Plessa ab 01.04.2024
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zur Vergabe der Reinigungsleistungen in der Gemeinde Plessa im Rahmen eines Eilbeschlusses, die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.
Der Eilbeschluss ist der Gemeindevertretung in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 06/24
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Plessa
Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Plessa für das Haushaltsjahr 2024 durch welche:
- im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.705.700 EUR und der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 6.332.500 EUR sowie der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 286.500 EUR und der außerordentlichen Aufwendungen auf 214.900 EUR festgesetzt werden,
- im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 6.440.200 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 7.191.700 EUR festgesetzt werden,
- die Kreditaufnahmen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- für die Hebesätze auf die derzeit gültige Realsteuerhebesatzung verwiesen wird,
- die Wertgrenzen:
• ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,
• ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einzeln dazustellen sind,
• für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (ÜPA/APA),
• für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
geregelt werden,
- auf den gesondert gefassten Beschluss Nr. 02/16 vom 07.03.2016 über die Festsetzung des Höchstbetrages für die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten verwiesen wird,
wird hinsichtlich des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie des Finanzhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Stellenplanes beschlossen.
Weiterhin ermächtigt die Gemeindevertretung die Verwaltung über die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen selbständig zu entscheiden.
(Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
In der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenleipisch am 20.02.2024
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 03/24
Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenleipisch beschließt:
1. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch für das Gebiet der Gemarkung Hohenleipisch, Flur 1, Flurstück 675, gemäß beiliegendem Übersichtsplan.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne formale Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13a Abs. 3 BauGB abgesehen.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, ortsüblich bekanntzumachen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 04/24
Entwurfsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenleipisch beschließt:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung Januar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß §§ 4 und 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 06/24
Vorhaltebeschluss – Vergabe Reinigungsleistungen Gemeinde Hohenleipisch ab 01.04.2024
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zur Vergabe der Reinigungsleistungen in der Gemeinde Hohenleipisch im Rahmen eines Eilbeschlusses, die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.
Der Eilbeschluss ist der Gemeindevertretung in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 07/24
Vorhaltebeschluss – Vergabe Mehrgenerationendorfplatz Dreska - Los 1 Bauleistungen
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zur Vergabe der Reinigungsleistungen in der Gemeinde Hohenleipisch im Rahmen eines Eilbeschlusses, die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.
Der Eilbeschluss ist der Gemeindevertretung in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 08/24
Vorhaltebeschluss – Vergabe Mehrgenerationendorfplatz Dreska - Los 2 Fitnessgeräte
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zur Vergabe der Reinigungsleistungen in der Gemeinde Hohenleipisch im Rahmen eines Eilbeschlusses, die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.
Der Eilbeschluss ist der Gemeindevertretung in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Beschluss 09/24
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Hohenleipisch
Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenleipisch für das Haushaltsjahr 2024 durch welche:
- im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.551.900 EUR und der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.233.600 EUR sowie der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 4.609.500 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 5.427.300 EUR festgesetzt werden,
- die Kreditaufnahmen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR festgesetzt werden,
- für die Hebesätze auf die derzeit gültige Realsteuerhebesatzsatzung verwiesen wird,
- die Wertgrenzen:
• ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,
• ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einzeln darzustellen sind,
• für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (ÜPA/APA),
• für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
geregelt werden,
- Festlegungen zum Haushaltssicherungskonzept getroffen werden,
- auf den gesondert gefassten Beschluss Nr. 07/16 vom 08.03.16 über die Festsetzung des Höchstbetrages für die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten verwiesen wird,
wird hinsichtlich des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie des Finanzhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Stellenplanes beschlossen.
Weiterhin ermächtigt die Gemeindevertretung die Verwaltung über die Zuordnung der investiven Schlüsselzuweisungen zu einzelnen Vermögensgegenständen selbständig zu entscheiden.
(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)