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Grundstückseigentümer müssen Bäume und Sträucher von Straßen und Wegen zurückschneiden
In letzter Zeit häufen sich die Hinweise auf herüberhängende Äste und Zweige an Straßen und Gehwegen. Diese können eine pure Belästigung, aber auch eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer sein. Aus diesem Grund wird auf die Pflicht der Grundstückseigetümer hingewiesen. Darunter fallen auch Äste und Zweige, die auf dem eigenen Grundstück stehen, aber Straßenlaternen, Verkehrszeichen oder einfach nur die Fuß- oder Radwege zu wuchern.
Eigentümer von Grundstücken sollten darauf achten, dass ihre Hecken oder Sträucher nicht in den Straßenraum ragen und werden gebeten, im allgemeinen Interesse, rechtzeitig das Verschneiden vorzunehmen.
E. Gärtner
Ordnungsamt
Amt Plessa