Stellenausschreibung - unbefristete Vollzeitstelle

Das Amt Plessa schreibt zum 01.11.2018  folgende, unbefristete und in Vollzeit mit 40 Stunden zu besetzende Stelle aus:

Sachbearbeiter/in Zentrale Verwaltung

 

Aufgaben:

  • Vorzimmertätigkeit für den Amtsdirektor (Terminkoordination, Empfang)
  • Herausgabe des Amtsblattes und Gemeindeschreibers
  • Sitzungsdienst (Vor- und Nachbereitung von Sitzungen der Gemeindevertretungen und des Amtsausschusses, Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretungen und des Amtsausschusses, Protokollführung)
  • Führen der Gebührenkasse
  • Posteingang und  Postausgang sowie zentraler Telefondienst
  • Erfassung der Stundennachweise für die Beschäftigten des Bauhofes
  • Auftragsverwaltung und Freigabe von Aufträgen für den Bauhof

 

Anforderungen:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/er, Kauffrau/-mann für Büromanagement oder vergleichbar
  • Sehr guter Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
  • Selbstständiges Arbeiten und übergreifende Denkweise
  • Eigeninitiative, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, eine teamorientierte Arbeitsweise, gutes Ausdrucksvermögen

 

Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Eine zeitweise Erweiterung des Aufgabengebietes ist möglich.

Wenn Sie über die geforderten Anforderungen verfügen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.

 

Bitte richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen bis zum 31. August 2018 an das

 

Amt Plessa

Fachbereich III - Kennwort: Zentrale Verwaltung

Steinweg 6, 04928 Plessa

 

oder per Mail an anja.heller@plessa.de zu.

 

Auskunft erteilt Frau Anja Heller, Fachbereichsleiterin, Tel.-Nr.: 03533 – 4806 12, E-Mail: anja.heller@plessa.de oder Frau Gabi Thiere, Sachbearbeiterin Personalwesen, Tel.-Nr.: 03533 – 4806 15,   E-Mail: gabi.thiere@plessa.de. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.