Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenenen Bebauungsplan in der Gemeinde Gorden-Staupitz

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pferdekoppel in Gorden, Senftenberger Straße 30“ in der Gemeinde Gorden-Staupitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorden-Staupitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 10.12.2018 den Planentwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung September 2018, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht gebilligt.

Diese Entwurfsunterlagen, sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit

 

vom 24.01.2019 bis einschließlich 25.02.2019

 

in der Amtsverwaltung Plessa, Steinweg 6, Haus II, Zimmer 2, 04928 Plessa während der Dienststunden

 

Montag, Mittwoch  von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                            von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag               von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                            von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag              von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                            von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                  von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Zusätzlich findet sich diese Bekanntmachung sowie die genannten Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Amtes Plessa unter: https://www.plessa.de/bekanntmachungen/index.php  sowie unter http://bauleitplanung.brandenburg.de

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum genannten Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden des Bauamtes vorgebracht werden.

Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an hans-joachim.weinhold@plessa.de    abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den  vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

 

 

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut Mensch

Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster vom 17.05.2018 und 20.08.2018

  • Zu berücksichtigen sind die von der Tierhaltung ausgehenden Immissionen auf die benachbarten Wohngrundstücke.

Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 06.06.2018 und 05.09.2018

  • Zu berücksichtigen sind die von der Tierhaltung ausgehenden Geruchs- und Staubbelästigungen auf die schutzbedürftigen Wohnnutzungen

Umweltbericht (ISP 04/2018 und 06/2018)

Untersucht wurden die Auswirkungen der Pferdefreihaltung durch Staub, Geruch und Lärm auf die Nachbarschaft.

 

Schutzgut Boden/Wasser

Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster vom 17.05.2018 und 20.08.2018

  • Zu berücksichtigen ist die sachgerechte Mistlagerung.

Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 06.06.2018 und 05.09.2018

  • Auszuschließen sind Verunreinigungen von Gewässern durch wassergefährdende Stoffe
  • Niederschlagswasser sollte vor Ort zur Versickerung gebracht werden

Umweltbericht (ISP 04/2018 und 06/2018)

Untersucht wurden die Auswirkungen der Pferdefreihaltung durch Überbauung, Verschmutzung und auf die Schutzgebiete.

 

Schutzgut Biotope und Wasser

Biotopkartierung (Dr. Hanspach 2018)

Im Plangebiet wurden u.a. nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope, Feuchtweide, Quellgraben und Kleingewässer kartiert. Kartiert wurden nach GehölzSchVO des LKEE geschützte Gehölze.

 

Schutzgut Tiere

Artenschutzfachbeitrag (Wiesner 04/2018)

Untersucht wurde das Plangebiet auf Vorkommen von Brutvögeln, Amphibien und Reptilien. Umweltbericht (ISP 04/2018 und 06/2018)

Untersucht wurden die Auswirkungen auf nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope und auf nach GehölzSchVO LKEE geschützte Gehölze auf Grundlage einer flächendeckenden Biotopkartierung (Dr. Hanspach 2018). Untersucht wurden die Auswirkungen auf Tiere des Anhangs IV der FFH-RL und der europäischen Vogelarten auf Grundlage des Artenschutzfachbeitrages (Wiesner 04/2018).

Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster vom 17.05.2018 und 20.08.2018

  • Zu berücksichtigen sind die im Plangebiet vorhandenen geschützten Biotope, Nasswiese, Kleingewässer und Quellgraben.
  • Zu berücksichtigen ist für Tiere geeignetes Material für den Koppelzaun.

 

Schutzgut Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht (ISP 04/2018 und 06/2018)

Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege vom 27.04.2018

Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 06.06.2018 und 05.09.2018

Untersucht wurden die Auswirkungen der geplanten Tierhaltung auf das lokale Klima und die Lufthygiene, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter.

 

Wechselwirkungen

Umweltbericht (ISP 04/2018 und 06/2018)

Untersucht wurden die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.

Weitere Informationen

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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