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Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pferdekoppel in Gorden, Senftenberger Straße 30“ in der Gemeinde Gorden-Staupitz

Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pferdekoppel in Gorden, Senftenberger Straße 30“ in der Gemeinde Gorden-Staupitz


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorden-Staupitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.04.2019 o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) in der Fassung Februar 2019 als Satzung beschlossen.


Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Pferdekoppel in Gorden, Senftenberger Straße 30“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht in der Amtsverwaltung Plessa, Steinweg 6, Haus II, Zimmer 2, 04928 Plessa zu folgenden Dienstzeiten

 

Montag, Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

bereit gehalten und auf Verlangen wird über den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Auskunft erteilt.
(Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Amtes Plessa unter: https://www.plessa.de/bekanntmachungen/index.php sowie unter http://bauleitplanung.brandenburg.de
ebenfalls veröffentlicht.)


Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Amtsverwaltung Plessa, Steinweg 6, 04928 Plessa unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

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Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

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