Stellenausschreibung - Bereich Bauhof

Stellenausschreibung

 

Im kommunalen Bauhof des Amtes Plessa ist zum

01.08.2019

die Stelle eines/einer Beschäftigten (m/w/d)

zu besetzen.

 

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle mit 40h/Woche. Eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich. Für die vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem bauhandwerklichen Beruf. Weitere Voraussetzungen sind die Befähigung zum Führen von Bau- und Arbeitsmaschinen sowie die Berechtigung zum Führen von Motorsägen, mindestens der Module A und B. Der/Die Stelleninhaber/in muss eine Berechtigung und Befähigung zum Führen von Fahrzeugen mindestens der Klassen B und BE haben.

 

Wir erwarten Teamfähigkeit aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsweise, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, und Leistungsbereitschaft sowie ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten. Weitere Bedingung ist eine hohe Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten (Rufbereitschaft). Wünschenswert ist der aktive Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind

bis zum 28.06.2019 an das

 

Amt Plessa

Kennwort: „Bewerbung Bauhof“

Steinweg 6

04928 Plessa

 

zu senden.

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Bewerbung per E-Mail an anja.heller@plessa.de zu übermitteln. Für Fragen steht Frau Anja Heller unter der Telefon-Nr.: 03533 480612 oder Frau Gabi Thiere unter der Telefon-Nr.: 03533 480615 zur Verfügung.

 

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

 

Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

 

 

Datenschutzhinweis:

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

 

gez. Schrey

Amtsdirektor