Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

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Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Gewährung einer Soforthilfe für von der Coronakrise geschädigte gemeinnützige Träger der Bereiche Bildung, Jugend und Sport (RL-MBJS-Corona-Soforthilfe):

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium der Finanzen (MdF) haben sich mit einer Richtlinie auf einen Rettungsschirm für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenz-gefährdenden Notlagen, die durch die Coronakrise entstanden sind, verständigt.

Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Mio. Euro für drei Monate zur Verfügung.