Schriftgröße
100%
Neue Anpassung der Eindämmungsverordnung: Erleichterungen für Kulturangebote, private Feiern, Bäderbetrieb und weitere Sportmöglichkeiten
Die Neufassung der Verordnung tritt am Donnerstag, 28. Mai in Kraft und gilt vorerst bis 15. Juni.