Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern des Landkreises ab sofort untersagt - Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen

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Der Landkreis Elbe-Elster als untere Wasserbehörde untersagt per Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Landkreises mittels Pumpen.

Auch für Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist für den Zeitraum der Gültigkeit die Entnahme untersagt.

 

Zu lesen ist die Allgemeinverfügung u. a. auf der Homepage des Landkreises unter www.lkee.de und im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 14 vom 3. Juni 2020.