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Ab dem 15.06.2020 können Ihre Kinder die Kita im Rahmen der geschlossenen Betreuungsverträge besuchen. Es gilt nicht mehr § 13 der Eindämmungsverordnung, sondern wieder das KitaG wie vor dem 18.03.2020.
Allerdings sind mit dieser Entscheidung des Landes Brandenburg Hygienemaßnahmen einzuhalten, welche durch die Einrichtung und die Eltern umzusetzen sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Download.