Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
Ab heute tritt die neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus
und COVID-19 im Land Brandenburg in Kraft.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen: