Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg

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Ab heute tritt die neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus
und COVID-19 im Land Brandenburg in Kraft.

 

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen: