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„Vogelgrippe“ auch in Brandenburg festgestellt - Kreisveterinäramt ruft Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht auf

„Vogelgrippe“ auch in Brandenburg festgestellt - Kreisveterinäramt ruft Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht auf (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: „Vogelgrippe“ auch in Brandenburg festgestellt - Kreisveterinäramt ruft Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht auf

Der Landkreis Elbe-Elster hat folgende Presseinformation herausgegeben:

 

Mit dem einsetzenden Zug der Wildvögel werden seit Ende Oktober immer häufiger Fälle der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Deutschland festgestellt. Auch in Brandenburg (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) wurde bei einem verendeten Wildvogel (Kranich) das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N8 nachgewiesen. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und auch eines möglichen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen ist hoch.

 

Daher fordert das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster alle Geflügelhalter erneut auf, ihre Geflügelhaltung anzumelden oder bestehende Bestände zu aktualisieren, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken.

 

Folgende Schutzmaßnahmen sollten ergriffen werden:

• Kontakt zu Wildvögeln vermeiden,

• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren,

• den baulichen Zustand der Stallungen überprüfen,

• regelmäßige Schadnagerbekämpfung,

• Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt sichern,

• die Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten,

• eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorhalten.

 

Unklare Todesfälle sowohl bei Wildvögeln, insbesondere Wildwassergeflügel und Greifvögeln, als auch bei Nutzgeflügel sind unverzüglich dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster unter der Telefonnummer 03535 46-2681 zu melden.

Tote oder kranke Wildvögel sollten mit Handschuhen angefasst und in einem geeigneten Transportmittel (Plastiktüte) auslaufsicher sichergestellt werden.

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders akut verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren verursacht wird. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit, Atemnot und drastischen Rückgang der Legeleistung bis hin zur Verendung.

 

Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel auf den Menschen ist laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich.

 

Torsten Hoffgaard

Pressereferent des Landkreises Elbe-Elster

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