Erläuterungen zur Kindertagesbetreuung in KITAS und HORTEN sowie Informationen zur SCHUL-/UNTERRICHTSORGANISATION im Rahmen der aktuell gültigen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie

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Entsprechend der heutigen Mitteilung des Landkreises Elbe-Elster:

 

* bleiben Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagespflegestätten geöffnet. Die Eltern werden jedoch gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu lassen und nicht in die Einrichtungen zu bringen, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Aktuell erfolgt bei der Betreuung der Kinder in den Einrichtungen allerdings keine Unterscheidung danach, ob die Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten.

 

* ist ab dem 4. Januar 2021 die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt. Für die Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe wird eine Notbetreuung organisiert. Die Notbetreuung erfolgt nur für Kinder, deren Eltern in "kritischen Infrastrukturbereichen" beschäftigt sind. Zum derzeitigen Zeitpunkt wurde dieser Personenkreis jedoch noch nicht festgelegt.

 

* ergeben sich für die Betreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagespflegestätten auch im Januar 2021 keine Änderungen, sie bleiben weiterhin für alle Kinder geöffnet.

 

 

Auch hinsichtlich der Organisationen von Schule/Unterricht hat das Land Brandenburg Änderungen beschlossen.

Für weitere Informationen öffnen Sie bitte den untenstehenden Download.