Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

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Erstattung Elternbeiträge, wenn Kinder zu Hause betreut

Erstattung Elternbeiträge, wenn Kinder zu Hause betreut (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Erstattung Elternbeiträge, wenn Kinder zu Hause betreut

 

 

Eine Erstattung erfolgt in Fällen, in denen Kinder die vereinbarte Betreuungszeit in den Einrichtungen zu nicht mehr als 50 % ausgeschöpft haben oder, wenn die Kinder die Notbetreuung nicht besucht haben.

 

Dazu wird es eine Vereinbarung zwischen Eltern und Träger der Einrichtung (die jeweilige Gemeinde, vertreten durch das Amt Plessa) geben. Die Erstattung erfolgt ab dem Monat Januar 2021. Die Eltern erhalten einen Änderungsbescheid.

 

 

Die Einrichtungen teilen der Amtsverwaltung die genutzten Betreuungsstunden mit. Diese sind die Grundlage für die Erstattung.

 

Für Hortkinder, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, erfolgt ebenfalls die Erstattung der Hortbeiträge.

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
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