Erstattung Elternbeiträge, wenn Kinder zu Hause betreut

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Eine Erstattung erfolgt in Fällen, in denen Kinder die vereinbarte Betreuungszeit in den Einrichtungen zu nicht mehr als 50 % ausgeschöpft haben oder, wenn die Kinder die Notbetreuung nicht besucht haben.

 

Dazu wird es eine Vereinbarung zwischen Eltern und Träger der Einrichtung (die jeweilige Gemeinde, vertreten durch das Amt Plessa) geben. Die Erstattung erfolgt ab dem Monat Januar 2021. Die Eltern erhalten einen Änderungsbescheid.

 

 

Die Einrichtungen teilen der Amtsverwaltung die genutzten Betreuungsstunden mit. Diese sind die Grundlage für die Erstattung.

 

Für Hortkinder, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, erfolgt ebenfalls die Erstattung der Hortbeiträge.