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Liebe Eltern,
ab dem 19. April 2021 gelten folgende Regelungen hinsichtlich des Zutritts zu den Einrichtungen:
Ausnahmen:
Für das Abholen und Bringen gilt die 1-Personen-Regelung, d.h. die Abholung oder das Bringen ist begrenzt auf 1 Kind = 1 berechtigte Person
Für Rückfragen stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen oder die Amtsverwaltung, Frau Heller (Tel.: 03533 4806-12, E-Mail: ) gern zur Verfügung.
Anja Heller
Allgemeine Stellvertreterin des Amtsdirektors