Kindertageseinrichtungen: Zutrittsregelungen ab 19.04.2021

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Bild zur Meldung: Amt Plessa/Pixabay

 

 

Liebe Eltern,

 

ab dem 19. April 2021 gelten folgende Regelungen hinsichtlich des Zutritts zu den Einrichtungen:

 

 

  • Es gilt ein generelles Zutrittsverbot zu den Einrichtungen für ungetestete Personen.

 

Ausnahmen:

  • Kinder in der Kindertagesbetreuung,
  • Eltern, welche ihr Kind/ihre Kinder bringen und/oder abholen

 

Für das Abholen und Bringen gilt die 1-Personen-Regelung, d.h. die Abholung oder das Bringen ist begrenzt auf 1 Kind = 1 berechtigte Person

 

  • Personen zur Erfüllung eines Einsatzauftrages (FFw, Rettungsdienst, Polizei oder Katastrophenschutz),
  • Personen zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlicher und notwendiger betriebs- oder einrichtungserhaltender Bau- und Reparaturmaßnahmen.

 

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen oder die Amtsverwaltung, Frau Heller (Tel.: 03533 4806-12, E-Mail: ) gern zur Verfügung.

 

 

 

Anja Heller

Allgemeine Stellvertreterin des Amtsdirektors