Regelungen ab 03.05.2021 - Notbetreuung

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Bild zur Meldung: Amt Plessa/Pixabay

 

 

Liebe Eltern,

 

ab dem 03.05.2021 werden voraussichtlich die Kitas geschlossen und gehen in die Notbetreuung.

 

 

Hintergrund sind die steigenden Inzidenzwerte im Landkreis Elbe-Elster. Sollte der morgige Freitag, als dritter Tag der Inzidenzüberschreitung von 165, sein, so gilt die Schließung ab dem 03.05.2021 für mindestens 14 Tage.

 

Für Sie und die Kinder bedeutet das Folgendes:

 

* Anspruch auf Notbetreuung besteht, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter des Kindes in einem kritischen Infrastrukturbereich beschäftigt ist und keine häusliche oder sonstige individuelle Betreuung organisiert werden kann.

 

* Der Antrag auf Notbetreuung ist auszufüllen und beim Amt Plessa einzureichen. Diesen finden Sie hier.

ACHTUNG: Die Bestätigung durch den Arbeitgeber entfällt, wenn sich dieser seit der letzten Notbetreuung nicht geändert hat. Bei Arbeitgeberwechsel bzw. Kindern welche noch nicht in der Notbetreuung waren, ist die Bestätigung des Arbeitgebers notwendig.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen oder Frau Heller in der Verwaltung des Amtes Plessa gern zur Verfügung.

 

 

 

Anja Heller

Leiterin Fachbereich III