Kitas und Horte: Regelungen ab 1. Juni 2021

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Bild zur Meldung: Amt Plessa/Pixabay

 

In den Schulferien findet unabhängig vom nicht stattfindenden Präsenzunterricht der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Hort statt. Damit können grundsätzlich auch die Kinder eine Ferienbetreuung erhalten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben.

 

 

Außerdem ist das Zutrittsverbot an die Ferienzeiten angepasst worden. In den Ferien müssen sich Hortkinder nicht gem. § 17a Eindämmungsverordnung testen lassen, um Zutritt zur Ferienbetreuung zu erhalten.

 

Die Landesregierung hat sich in der Kabinettsitzung am 25. Mai 2021 dafür entschieden, ab dem 1. Juni 2021 nicht länger am Appell vom 13. Dezember 2020, kein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, festzuhalten.

 

Damit ist ab dem 1. Juni 2021 keine Erstattung von Elternbeiträgen mehr möglich, wenn auf die Betreuung in der Einrichtung freiwillig verzichtet wird.