Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für 'Sandpisten'“
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger
ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
Eintragungsstellen:
Lfd. Nummer |
Eintragungsstellen |
Eintragungszeiten |
1 |
Amt Plessa Steinweg 6 04928 Plessa |
Mo. von 07:30 bis 15:30 Uhr Di. von 07:30 bis 16:00 Uhr Mi. von 07:30 bis 15:30 Uhr Do. von 07:30 bis 18:00 Uhr Fr. von 07:30 bis 12:30 Uhr
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2 |
ehrenamtlicher Bürgermeister Gorden-Staupitz Herr Schiemang
Dorfgemeinschaftshaus OT Staupitz Grünewalder Str. 66
Dorfgemeinschaftshaus OT Gorden Hohenleipischer Str. 2 |
OT Staupitz: jeden 1. Donnerstag im Monat 17:00 – 18:00 Uhr,
OT Gorden: jeden 2. Donnerstag im Monat 17:00 – 18:00 Uhr,
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3 |
ehrenamtlicher Bürgermeister Hohenleipisch
Gemeindezentrum Mittelhäuser 20 04934 Hohenleipisch
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jeden Mittwoch 17:00 – 18:00 Uhr |
4 |
ehrenamtlicher Bürgermeister Plessa Amtsverwaltung - Haus 2 Steinweg 6, 04928 Plessa |
jeden Donnerstag 16:30 – 17:30 Uhr |
5 |
ehrenamtlicher Bürgermeister Schraden
Dorfgemeinschaftshaus Tettauer Straße 3 04928 Schraden
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jeden 1. Donnerstag im Monat 17:00 – 18:00 Uhr |
briefliche Eintragung:
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Einen Eintragungsschein können Sie auf elektronischem Weg beantragen. Sie können das Formular (siehe Download-Bereich zu dieser Meldung) am Computer ausfüllen, abspeichern und dann als Anlage per E-Mail: an die Abstimmungsbehörde senden. Zuvor muss das Formular im Programm Adobe Reader geöffnet werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Eintragungsschein über ein speziell hierfür eingerichtetes Online-Tool unter www.sandpisten.de zu beantragen.
Ihr Antrag wird der Abstimmungsbehörde automatisch per E-Mail übermittelt.
Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg).
Eintragungsscheine können durch die Abstimmungsbehörde ab 12.10.2021 bis zum 09.04.2022 (zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist), 16 Uhr, ausgestellt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg). Rückfragen zur Beantragung des Eintragungsscheines können unter Tel.: 03533 4806-12 oder -42 gestellt werden.
Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden.
Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg).
Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die Abstimmungsbehörde absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 11. April 2022, 16 Uhr, eingeht. Der Brief kann auch in den Briefkasten der Abstimmungsbehörde – Amt Plessa, Steinweg 6 - eingeworfen oder bei der Abstimmungsbehörde abgegeben werden.
Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.