Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

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> Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998):

 

Diese sind - abhängig vom Geburtsdatum des Führerscheininhabers/der Führerscheininhaberin - bis spätestens 19. Januar 2025 umzutauschen.

 

 

> alte Kartenführerscheine (ausgestellt ab 01.01.1999 bis 18.01.2013):

 

Diese sind - abhängig vom Ausstellungsjahr - bis spätestens 19. Januar 2033 umzutauschen.

 

 

Im Download-Bereich zu dieser Meldung (siehe unten) finden Sie weitere Informationen zum Pflichtumtausch für Ihren Führerschein.