Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

Login   |   Startseite   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Landkreis Elbe-Elster aktualisiert Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation

Pixabay - Corona (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Pixabay - Corona

Ergänzende Regelungen für positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen mit besorgniserregenden Virusvarianten

 

Der Landkreis hat seine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen vom 26. November aktualisiert. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionslage im Landkreis Elbe-Elster wurde die Allgemeinverfügung mit Hinweisen für infizierte Personen ergänzt, die eine Infektion mit einer besorgniserregenden Virusvariante aufweisen. Für sie gelten strengere Isolations-Regeln.

 

Grundsätzlich regelt die Allgemeinverfügung den Beginn und das Ende der Quarantäne für alle Personen, die ein positives PCR-Test-Ergebnis erhalten haben. Demnach entfallen die separaten Bescheide des Gesundheitsamtes für den Einzelnen bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügung gilt in Verbindung mit dem PCR-Test-Ergebnis als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber. Des Weiteren werden enge Kontaktpersonen von dieser Allgemeinverfügung erfasst, wonach auch für jene die häusliche Isolation angeordnet wird. Als eine solche Kontaktperson gelten Menschen, die eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt erhalten haben oder direkt mit der positiv getesteten Person zusammenleben (Haushaltsangehörige). Weiterhin werden alle Personen kontaktiert, aber aufgrund der aktuellen hohen Belastung kommt es hierbei zu Verzögerungen. Sollte eine positive Testung im Haushalt vorkommen, so hat sich das häusliche Umfeld auch ohne Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nach Maßgabe der Allgemeinverfügung in Quarantäne zu begeben. Es wird gebeten, von telefonischen Nachfragen zur Quarantäne abzusehen, bis sich das Gesundheitsamt meldet. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist der Hausarzt zu kontaktieren.

 

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie im Download-Bereich zu dieser Meldung (siehe unten).

 

Die Allgemeinverfügung wurde am 16. Dezember 2021 auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster veröffentlicht.

 

 

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 
 
 
 

Wappen

 
 
 

Maerker

 

 

_____________

 

 

Was suchen Sie?