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Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Im Landkreis Meißen in Sachsen wurden bereits mehrere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt. Auf Grund dieses Ausbruches und der weiteren Ausdehnung der Tierseuche bei Wildschweinen im sächsischen Nachbarlandkreis erlässt der Landkreis Elbe-Elster eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

 

Dort wurden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

Die derzeitig bestehende Sperrzone I (Pufferzone), welche das Amt Schradenland mit den GemeindenGroßthiemig, Hirschfeld, Gröden und Merzdorf, die Gemeinde Röderland mit dem Ortsteil Wainsdorf östlich der Bahnlinie Dresden-Berlin und das Amt Plessa mit der Gemeinde Schraden in der gesamten Flächenausdehnung der Gemarkungsgrenzen umfasst, wird um die folgende Gebietskulisse erweitert:

die Gemeinde Röderland mit den Ortsteilen Prösen, Stolzenhain a.d. Röder, Wainsdorf westlich der Bahnlinie Dresden-Berlin und die Gemeinde Plessa im Amt Plessa in der gesamten Flächenausdehnung der Gemarkungsgrenzen (siehe Abbildung in der Allgemeinverfügung).

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zieht Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten in der Sperrzone I nach sich. Unter anderem wird eine verstärkte Bejagung auf Schwarzwild angeordnet. Die Jagdausübungsberechtigten haben jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg anzuzeigen.

 

Halter von Schweinen in der Sperrzone I haben dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittel-überwachung und Landwirtschaft unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, sowie verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine anzuzeigen. Gehaltene Schweine sind so abzusondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können. Es sind geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten einzurichten.

 

Für die Allgemeinheit gilt: Personen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, haben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach näherer Anweisung des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft durchzuführen. Entsprechendes gilt für Hunde, die mit Wildschweinen oder Teilen davon in Berührung gekommen sind.

 

Diese Tierseuchen-Allgemeinverfügung mit ihren ausführlichen Bestimmungen wird auf der Internetseite des Landkreises und im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

 

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster finden Sie im Download-Bereich zu dieser Meldung (siehe unten).

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

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