Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

Login   |   Startseite   |   Impressum   |   Datenschutz
 
BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern des Landkreises ab sofort untersagt

Aufgrund der Dürresituation in den vergangenen Jahren und der aktuellen Niederschlagssituation ist erneut eine flächendeckende Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern im Landkreis Elbe-Elster zu verzeichnen.

 

Die Niederschlagsdefizite im Landkreis Elbe-Elster haben in den Nebengewässern der Schwarzen Elster zu einer weitgehenden Unterschreitung der ökohydrologischen Mindestabflüsse geführt. Auch in den Standgewässern sind aufgrund fehlender Zuflüsse, hohen Verdunstungsraten und fallender Grundwasserpegel kritische Wasserstände erreicht. In Verbindung mit den hohen Temperaturen besteht die Gefahr von erheblichen Beeinträchtigungen des ökologischen Zustandes der Gewässer. Da die Wetterprognose weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt der Landkreis Elbe-Elster als untere Wasserbehörde per Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Landkreises mittels Pumpen.

 

Auch für Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist für den Zeitraum der Gültigkeit die Entnahme untersagt.

 

Durch die untere Wasserbehörde kann eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden, wenn die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden.

 

Der Dezernent für Recht, Ordnung und Landwirtschaft des Landkreises, Dirk Gebhard, weist darauf hin, dass die Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein wird, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie im Download-Bereich zu dieser Meldung (siehe unten) sowie auf der Homepage des Landkreises unter www.lkee.de und im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 12 vom 22. Juni 2022.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Plessa
Do, 16. Juni 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.      08:30 Uhr - 13:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

28. 05. 2023 - 10:00 Uhr

 

29. 05. 2023

 

30. 05. 2023 - 15:30 Uhr

 
 
 
 

Wappen

 
 
 

Maerker

 

 

_____________

 

 

Was suchen Sie?