Informationen für Grundstückseigentümer*innen zur Grundsteuererklärung
Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite
www.grundsteuer.brandenburg.de
detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.
Wo finde ich Hilfe?
Webseite – Klickanleitung – Hotline
Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter www.grundsteuer.brandenburg.de) und
• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).
Über das Informationsportal Grundstücksdaten
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.
Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet.
Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.
Elektronisch oder in Papierform?
Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.
Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.
Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.
Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite
www.grundsteuer.brandenburg.de
bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet sich hier auch die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorstellt.
Hintergrund:
Ab 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen erhoben. Im Rahmen der Grundsteuerreform sind alle
Eigentümer/-innen von Grundstücken und Wohnungen
sowie
Eigentümer/-innen von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken
zur Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen verpflichtet. Die Grundsteuerwerterklärungen müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Neben anderen Unterlagen benötigen Sie hierfür auch den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück.
Übersicht Bodenrichtwerte (BRW) für die Grundsteuerreform
BRW in €/m²
ab 31.12.2017: nach BauBG und KAG |
Art der baulichen Nutzung** |
||
Gemeinde |
BRW-Zone |
01.01.2022 |
|
Gorden-Staupitz |
Gorden, Dorfgebiet |
9,00 |
MD |
Gorden-Staupitz |
Gorden, Erholungsgebiet |
65,00 |
SE |
Gorden-Staupitz |
Staupitz |
9,00 |
MD |
Gorden-Staupitz |
Gorden-Staupitz ASB* |
4,00 |
M |
Hohenleipisch |
Hohenleipisch |
15,00 |
MD |
Hohenleipisch |
Dreska |
8,00 |
MD |
Hohenleipisch |
Hohenleipisch ASB* |
4,00 |
M |
Plessa |
Döllingen |
9,00 |
MD |
Plessa |
Kahla |
8,00 |
MD |
Plessa |
Plessa |
15,00 |
MD |
Plessa |
Plessa-Süd |
7,00 |
MD |
Plessa |
Plessa ASB* |
4,00 |
M |
Schraden |
Schraden |
15,00 |
MD |
Schraden |
Schraden, Kaupen |
7,00 |
MD |
Schraden |
Schraden, Rothes Buschhaus |
7,00 |
MD |
Schraden |
Schraden, Lindenauer Straße |
29,00 |
WA |
Schraden |
Schraden ASB* |
4,00 |
M |
Plessa |
Plessa, Gewerbegebiet |
6,00 |
GE |
für land- und forstwirtschaftliche Flächen:
BRW-Zone |
BRW in €/m² |
Nutzungsart** |
vorherrschende Ackerzahl |
vorherrschende |
Amt Plessa |
0,55 |
A |
25 - 40 |
|
Amt Plessa |
0,38 |
GR |
|
30 - 40 |
Amt Plessa |
0,40 |
F |
|
|
Abkürzungsverzeichnis:
Bodenrichtwert (BRW)
* Außenbereich (ASB)
** Dorfgebiet (MD)
gemischte Baufläche (M)
allgemeines Wohngebiet (WA)
Gewerbegebiet (GE)
Sondergebiet Erholung (SE)
Acker (A)
Grünland (GR)
Forst (F)
Fragen zur Grundsteuerreform werden Ihnen auch unter der Grundsteuer-Hotline 0331 200600-20 beantwortet:
Mo. - Do.: 9:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 9:00 - 14:00 Uhr
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und zu den Bodenrichtwerten finden Sie unter:
www.grundsteuer.brandenburg.de und www.boris-brandenburg.de/boris-bb/
Informationen zum Bodenrichtwert, der Ertragsmesszahl oder der Größe Ihres Grundstückes finden Sie unter:
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
Dort können Sie in der Suchmaske entweder Ihre Anschrift oder Gemarkung, Flur und Flurstück eingeben. Wenn Sie dann mit der linken Maustaste zweimal auf Ihr Grundstück klicken, öffnet sich rechts oben ein Feld. In diesem Feld können Sie auf den „Link zur Anzeige Grundsteuer-Information“ klicken und bekommen alle notwendigen Informationen zu Ihrem Grundstück.
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