Satzungen

Beitragsaufwand Gewässerunterhaltung Gewässerverband Schraden

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Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 04.​12.​2024, gültig ab 01.​01.​2025 [107.58 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 13.​12.​2023, gültig ab 01.​01.​2024 bis 31.​12.​2024 (veröffentlicht im Amtsblatt 1a/2024) [58.89 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 07.​12.​2022, gültig ab 01.​01.​2023 bis 31.​12.​2023 (veröffentlicht im Amtsblatt 1/2023) [110.04 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 09.​02.​2022, gültig ab 01.​01.​2022 bis 31.​12.​2022 (veröffentlicht im Amtsblatt 3/2022) [61.99 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 21.​04.​2021, gültig ab 01.​01.​2021 bis 31.​12.​2021 (veröffentlicht im Amtsblatt 5/2021) [60.62 kB]
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 12.12.2019
beschlossen am 09.​12.​2020, gültig ab 01.​01.​2021 (veröffentlicht im Amtsblatt 1/2021) [50.91 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes
beschlossen am 11.​12.​2019, gültig ab 01.​01.​2020 bis 31.​12.​2020 [109.2 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes
beschlossen am 19.​05.​2010, gültig ab 01.​01.​2011 [13.58 kB]