Amtsblatt und Gemeindeschreiber

 

 

–  T e r m i n e   f ü r   2 0 2 5 –

 

 

Monat

Redaktionsschluss/

Abgabe Zuarbeiten bis zum*)

Erscheinungsdatum

Amtsblatt und

Gemeindeschreiber

Januar

Montag, 30.12.2024

Mittwoch, 15.01.2025

Februar

Mittwoch, 29.01.2025

Mittwoch, 12.02.2025

März

Mittwoch, 26.02.2025

Mittwoch, 12.03.2025

April

Mittwoch, 26.03.2025

Mittwoch, 09.04.2025

Mai

Montag, 28.04.2025

Mittwoch, 14.05.2025

Juni

Freitag, 23.05.2025

Mittwoch, 11.06.2025

Juli

Mittwoch, 25.06.2025

Mittwoch, 09.07.2025

August

Mittwoch, 30.07.2025

Mittwoch, 13.08.2025

September

Mittwoch, 27.08.2025

Mittwoch, 10.09.2025

Oktober

Dienstag, 23.09.2025

Mittwoch, 08.10.2025

November

Montag, 28.10.2025

Mittwoch, 12.11.2025

Dezember

Mittwoch, 26.11.2025

Mittwoch, 10.12.2025

 

 

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Hinweise zur Einreichung von Artikeln:

 

Ortsansässige Kitas, Grundschule, Feuerwehren, Vereine usw. haben die Möglichkeit, kostenfrei Artikel im „Gemeindeschreiber“ zu veröffentlichen. 

Bitte reichen Sie Ihre Artikel pünktlich bis zum Termin des Redaktionsschlusses ein*)Nach Redaktionsschluss eingegangene Beiträge werden für die jeweilige Ausgabe nicht mehr berücksichtigt und können erst in der darauffolgenden Ausgabe veröffentlicht werden.

Die Beiträge werden redaktionell nicht überarbeitet. Für Richtigkeit und Form sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich.

 

Die Artikel für den „Gemeindeschreiber“ und das „Amtsblatt“ sind in digitaler Form – i. d. R. per E-Mail: – einzureichen. Ihre Texte reichen Sie bitte als Word-Datei ein. PDF-Dateien können nicht optimal verarbeitet werden. 

 

Fotos für den „Gemeindeschreiber“ sollten eine gute Qualität haben. Bilder bitte nicht in das Word-Dokument einbetten, sondern als Anlage als JPG-Datei beifügen und nicht mehr als 3 Fotos pro Artikel.

 

Der Einsender garantiert, dass er das Urheberrecht für die Fotos und Texte besitzt und, dass die auf den Fotos abgebildeten Personen (bei Personen unter 18 Jahren die jeweiligen Personensorgeberechtigten) mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

 

 

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Sie haben den „Gemeindeschreiber“ nicht, verspätet oder in mehrfacher Ausführung per Post erhalten?

Dann teilen Sie uns dies bitte zeitnah unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift telefonisch: 03533 4806-44 oder per E-Mail: mit!

wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Zustellung nicht an Haushalte erfolgen kann, die ein "Werbeverbotsschild" an ihrem Briefkasten angebracht haben, da der "Gemeindeschreiber" als unadressierte sogenannte POSTAKTUELL-Sendung/Postwurfsendung zugestellt wird. Eine Reklamation der ausgebliebenen Zustellung ist in diesem Fall nicht möglich.

 

 

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Ausgaben des „Amtsblattes“ und des „Gemeindeschreibers“ zum Download als PDF:

 

Ab 2024 werden Gemeindeschreiber (nichtamtliches Mitteilungsblatt) und Amtsblatt (amtliches Mitteilungsblatt) als getrennte pdf-Dokumente bereitgestellt.

 

Hierbei erfolgt die Kennzeichnung des Amtsblattes jeweils durch ein "a".

 

2025

2 Einträge

Ausgabe Nr. 1a/2025

Download
Bild der Ausgabe 1a/2025

Ausgabe Nr. 1/2025

Download
Bild der Ausgabe 1/2025

2024

26 Einträge

2023

13 Einträge

2022

12 Einträge

2021

13 Einträge

2020

11 Einträge

2019

13 Einträge

2018

12 Einträge

2017

12 Einträge

2016

12 Einträge

2015

13 Einträge

2014

14 Einträge

2013

11 Einträge

2012

12 Einträge

2011

12 Einträge

2010

12 Einträge

2009

12 Einträge

2008

12 Einträge

2007

12 Einträge

2006

11 Einträge