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Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen

Kurzinformationen

§6 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichnungspflicht

  • Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen
  • Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.
  • Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
  • Die Zuverlässigkeit des Halters im Sinne des § 12 HundehV ist durch ein aktuelles Führungszeugnis nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • aktuelles Führungszeugnis
  • Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip-Transponder
Ansprechpartner

Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung
Frau Julia Steglich
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-42
Telefax (03533) 5213
Formulare
Hundeanmeldung