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Hausnummernvergabe, beantragen

Kurzinformationen

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Ordnungsamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen
  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
  • Veränderungen in der Erschließung
  • Veränderungen des Haupteingangs

Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde)

Ansprechpartner

Fachbereich I: Bauverwaltung & Liegenschaften
Frau Antje Schieritz
Haus II / Erdgeschoss
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-31
Telefax (03533) 5213