Stellenausschreibung - Bereich Bauhof

Stellenausschreibung

 

Im kommunalen Bauhof des Amtes Plessa ist zum 01.01.2019 die Stelle

eines/einer Beschäftigten zu besetzen.

Es handelt sich um eine, für zwei Jahre, befristete Vollzeitstelle mit 40h/Woche. Eine Option auf Verlängerung oder die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach den zwei Jahren besteht.  Für die vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem bauhandwerklichen Beruf. Weitere Voraussetzungen sind die Befähigung zum Führen von Bau- und Arbeitsmaschinen sowie die Berechtigung zum Führen von Motorsägen, mindestens der Module A und B. Der/Die Stelleninhaber/in muss eine Berechtigung und Befähigung zum Führen von Fahrzeugen mindestens der Klassen B und BE, C und CE haben.

 

Wir erwarten Teamfähigkeit aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsweise, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, und Leistungsbereitschaft sowie ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten. Weitere Bedingung ist eine hohe Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten (Rufbereitschaft). Wünschenswert ist der aktive Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 02.11.2018 an das

 

Amt Plessa

Kennwort: „Bewerbung Bauhof“

Steinweg 6

04928 Plessa

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Bewerbung per E-Mail an anja.heller@plessa.de zu übermitteln. Für Fragen steht Frau Anja Heller unter der Telefon-Nr.: 03533 480612 oder Gabi Thiere unter der Telefon-Nr.: 03533 480615 zur Verfügung.

 

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

 

Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

 

 

gez.Schrey

Amtsdirektor