Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV)
Diese Verordnung tritt am 06.03.2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 28.03.2021.
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