Anträge auf Verlängerung, Erteilung, Neuerteilung oder Erweiterung der Klassen C und CE im Einwohnermeldeamt des Amtes Plessa nicht mehr möglich

Grafik: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen - Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bild zur Meldung: Grafik: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen - Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Fahrerlaubnisrecht sind ab Mai 2021 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen vor allem die Klassen C und CE.

 

Der ab Mai 2021 bundesweit eingeführte Fahrerqualifizierungsnachweis dient dem Nachweis einer bestehenden Berufsqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Zukünftig kann er der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich. Gleichzeitig wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister in Betrieb gehen.

 

Die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Verlängerung, Erteilung, Neuerteilung oder Erweiterung der Klassen C und CE erfolgen ab 01.06.2021 ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Elbe-Elster.

 

Dementsprechend werden diese Anträge zukünftig im Einwohnermeldeamt des Amtes Plessa nicht mehr angenommen.

 

Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Führerscheinstelle des Landkreises Elbe-Elster:

 

Landkreis Elbe-Elster

Straßenverkehrsamt – Führerscheinstelle

Riesaer Straße 17

04924 Bad Liebenwerda

Telefon: 035341 97-7622