Landkreis Elbe-Elster: Bekanntgabe nach dem Infektionsgesetz (IfSG) und der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)

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Der Landkreis Elbe-Elster informiert

 

Die maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz von 100 wurde am 21. Mai 2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten. Daher treten ab dem übernächsten Tag, also ab Pfingstsonntag, den 23. Mai  2021, die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 28 b Abs. 1 IfSG außer Kraft.

 

Die nunmehr geltenden Maßnahmen im Landkreis Elbe-Elster entnehmen Sie bitte dem pdf-Dokument im Download-Bereich (siehe unten) zu dieser Meldung.