Landkreis Elbe-Elster: Bekanntgabe nach § 17 Abs. 4a der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)
Öffnung von Schulen und Horten
Die durch das Robert-Koch-Institut auf https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) betrug im Landkreis Elbe-Elster:
am Donnerstag, den 27. Mai 2021: 43,2
am Freitag, den 28. Mai 2021: 41,2
am Samstag, den 29. Mai 2021: 35,4
Durch die Unterschreitung findet
- ab dem 31. Mai 2021 in den Schulen der Primarstufe sowie
- ab dem 7. Juni 2021 in allen weiteren Schulen
der Unterricht als Präsenzunterricht statt.
Zugleich endet die Untersagung des Hortbetriebes an diesen Schulen.
Die Bekanntgabe gemäß § 17 Abs. 4a der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) vom 29.05.2021 wurde auf www.lkee.de veröffentlicht.