Amtsblatt und Gemeindeschreiber
– T e r m i n e f ü r 2 0 2 4 –
Monat | Redaktionsschluss/ Abgabe Zuarbeiten bis zum*) | Erscheinungsdatum Amtsblatt und Gemeindeschreiber |
Januar | Mittwoch, 03.01.2024 | Mittwoch, 17.01.2024 |
Februar | Mittwoch, 31.01.2024 | Mittwoch, 14.02.2024 |
März | Mittwoch, 28.02.2024 | Mittwoch, 13.03.2024 |
April | Montag, 25.03.2024 | Mittwoch, 10.04.2024 |
Mai | Montag, 22.04.2024 | Mittwoch, 08.05.2024 |
Juni | Mittwoch, 29.05.2024 | Mittwoch, 12.06.2024 |
Juli | Mittwoch, 26.06.2024 | Mittwoch, 10.07.2024 |
August | Mittwoch, 31.07.2024 | Mittwoch, 14.08.2024 |
September | Mittwoch, 28.08.2024 | Mittwoch, 11.09.2024 |
Oktober | Dienstag, 24.09.2024 | Mittwoch, 09.10.2024 |
November | Montag, 28.10.2024 | Mittwoch, 13.11.2024 |
Dezember | Mittwoch, 27.11.2024 | Mittwoch, 11.12.2024 |
----------------------------------------------------------
Hinweise zur Einreichung von Artikeln:
Ortsansässige Kitas, Grundschule, Feuerwehren, Vereine usw. haben die Möglichkeit, kostenfrei Artikel im „Gemeindeschreiber“ zu veröffentlichen.
Bitte reichen Sie Ihre Artikel pünktlich bis zum Termin des Redaktionsschlusses ein*). Nach Redaktionsschluss eingegangene Beiträge werden für die jeweilige Ausgabe nicht mehr berücksichtigt und können erst in der darauffolgenden Ausgabe veröffentlicht werden.
Die Beiträge werden redaktionell nicht überarbeitet. Für Richtigkeit und Form sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich.
Die Artikel für den „Gemeindeschreiber“ und das „Amtsblatt“ sind in digitaler Form – i. d. R. per E-Mail: – einzureichen. Ihre Texte reichen Sie bitte als Word-Datei ein. PDF-Dateien können nicht optimal verarbeitet werden.
Fotos für den „Gemeindeschreiber“ sollten eine gute Qualität haben. Bilder bitte nicht in das Word-Dokument einbetten, sondern als Anlage als JPG-Datei beifügen und nicht mehr als 3 Fotos pro Artikel.
Der Einsender garantiert, dass er das Urheberrecht für die Fotos und Texte besitzt und, dass die auf den Fotos abgebildeten Personen (bei Personen unter 18 Jahren die jeweiligen Personensorgeberechtigten) mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
----------------------------------------------------------
Sie haben den „Gemeindeschreiber“ nicht, verspätet oder in mehrfacher Ausführung per Post erhalten?
Dann teilen Sie uns dies bitte zeitnah unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift telefonisch: 03533 4806-44 oder per E-Mail: mit!
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Zustellung nicht an Haushalte erfolgen kann, die ein "Werbeverbotsschild" an ihrem Briefkasten angebracht haben.
----------------------------------------------------------
Ausgaben des „Amtsblattes“ und des „Gemeindeschreibers“ zum Download als PDF:
Ab 2024 werden Gemeindeschreiber (nichtamtliches Mitteilungsblatt) und Amtsblatt (amtliches Mitteilungsblatt) als getrennte pdf-Dokumente bereitgestellt.
Hierbei erfolgt die Kennzeichnung des Amtsblattes jeweils durch ein "a".